Univ.-Prof. Dr. Konrad Steinbach, Präsident des Österreichischen Herzfonds und Doyen in Sachen Herzschrittmacher, über neue technische Entwicklungen, offene Fragen und staatlich verursachte Probleme in der Qualitätssicherung.
Das Gespräch führte Ingo Schlager
CliniCum: Sie haben den Einsatz von Herzschrittmachern in Österreich von Anfang an maßgeblich mitbestimmt. Wie leistungsfähig sind die neuen Geräte?
Steinbach: Die Meilensteine in der Entwicklung liegen vor allem in den Verbesserungen der technischen Details; dabei ist besonders die höhere Kapazität der Batterien, die zu einer deutlich längeren Funktionsdauer der Geräte geführt hat, hervorzuheben. Heute können wir – im positiven Sinn – sagen: Der erste Schrittmacher ist auch der letzte. Die Geräte haben jetzt viele Funktionen, die eine Anpassung der Stimulation an den einzelnen Patienten ermöglichen. Auch bei der Entwicklung der Elektroden hat sich sehr viel getan, sodass auch hier praktisch keine Probleme auftreten.
Heißt das, dass es gar keine Probleme oder Herausforderungen mehr gibt?
Nein, denn es haben sich neue Fragen ergeben. Eine betrifft die Indikationsstellung zur Schrittmachertherapie, und in diesem Zusammenhang ist die neue Technik der linksventrikularen Stimulation ein Schlüsselbegriff. Wie lange soll man einen Patienten medikamentös behandeln, bevor man einen Schrittmacher implantiert? Und auch die Frage der Platzierung der Elektroden, die nicht immer in der linken Herzkammer gelingt, ist noch nicht wirklich gelöst. Ebenso, wann man Kombinationsgeräte – Schrittmacher und implantierbaren Defibrilator (ICD) – anwenden soll. Ganz wichtig ist das Indikationsgebiet Vorhofflimmern: Einerseits es zu verhindern, andererseits, wenn es eintritt, zu beenden. Es ist allerdings zu befürchten, dass bei dieser Indikation der Einsatz von Herzschrittmachern auch in Zukunft keine Rolle spielen wird. Selbst die neuen Stimulationsalgorithmen werden dieses Problem vermutlich nicht lösen können.
Welche zukünftige Fragen betreffen die Elektroden?
In Bezug auf die Elektroden erhebt sich die Frage, ob man wie bisher überhaupt noch im Apex des rechten Ventrikels stimulieren soll, denn damit wird der gesamte Erregungsablauf umgestellt. Dieser Umstand könnte der Grund sein, dass die Patienten mit der Zeit eine Herzschwäche entwickeln. Manche Experten meinen, dass man die Elektrode grundsätzlich in das Septum platzieren sollte. Andererseits haben wir die rechtsventrikulare Stimulation seit mittlerweile 50 Jahren durchgeführt, und ich würde sagen, dass die Lebenssituation der Patienten durchaus adäquat war.
Welche Rolle spielt die Überwachung der Patienten und die Nachsorge?
Die Nachsorge ist ein ganz wichtiger Punkt. Es stehen uns mittlerweile neue Möglichkeiten der Diagnostik für die Zeit nach der Implantation zur Verfügung. Die Computertomografie (CT), die ungefährlich ist, und die Magnetresonanztomografie (MRT), die zumindest potenzielle Gefahren birgt. Derzeit empfiehlt man, vor einer MRT den Schrittmacher so zu programmieren, dass er von außen keine Impulse annimmt. Dazu müsste er vor der Untersuchung umprogrammiert werden und danach wieder der Ausgangspunkt hergestellt werden.
Allerdings weis man noch nicht genau, wie groß die Gefahren fur den Patienten wirklich sind. Es sind Fälle bekannt, wo man diese Programmierung vergessen hat und gar nichts passiert ist. Jedenfalls gibt es eine Richtlinie, wonach bei einer derartigen Untersuchung immer ein Elektrophysiologe anwesend sein sollte. Besonders erfreulich: Es sind schon neue Schrittmachermodelle am Markt, die unempfindlich gegenüber dem Einfluss einer MRT sind. Allerdings ist dieses Gerat entsprechend teurer, was in Zeiten wie diesen nicht ohne Belang ist.




