Der Prozess um Unterhaltszahlungen für ein Kind mit Down- Syndrom hat nach jahrelangen Verhandlungen mit einem Vergleich geendet. Was bleibt, ist eine starke Verunsicherung bei österreichischen Medizinern. Die Frage nach den Grenzen ärztlicher Aufklärungspflicht ist Diskussionsthema Nummer eins.





